Spezielle Informationen
zu Qualitätsmanagement im
Gesundheitswesen
Während die bisherigen Informationen allgemein gültig sind für Q.M. in
Unternehmen, Arztpraxen und Kliniken, beziehen sich die folgenden Seiten
speziell auf Einrichtungen im Gesundheitswesen insbesondere Arztpraxen.
Auf der folgenden Seite finden Sie zwei Auszüge aus den wichtigsten,
gesetzlichen Grundlagen vor, die Qualitätsmanagement und deren Einführung in Arztpraxen vorschreiben.
Die folgenden Angaben stellen keine Rechtsberatung dar, da sie die allgemeine Situation beim Betrieb einer Arztpraxis betreffen.
Qualitätsmanagement bei Einrichtungen des Gesundheits- wesen - Vorschriften & Gesetze
Fünftes Sozial-Gesetzbuch SGB V,
Viertes Kapitel, Neunter Abschnitt:
Sicherung der Qualität der Leistungserbringung
§ 135 - § 139
Auszug:
§ 135 a (2) Vertragsärzte ... sind ... verpflichtet,
sich an einrichtungsübergreifenden Maß-
nahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, ...
MPG und DVO MPBetreibV HeilG
Beschluss der 72. Gesundheitsministerkonferenz
am 9./10. Juni 1999 in Trier
"Ziele für eine einheitliche Qualitätsstrategie im deutschen Gesundheitswesen"